Recht

Unser Service umfasst rechtliche Beratung, Unterstützung und aktuelle Informationen zu diesen Themenschwerpunkten:

  • Beratung bei Einstellung von Personal, Kündigungen etc.
  • Formulierung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Zeugnissen  u.ä.
  • Tarifverträge und deren Auslegung
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Prozessen vor dem Arbeitsgericht (I. und II. Instanz)
  • Gewährleistung und Gewährleistungsansprüche von Kunden und Lieferanten
  • Kauf-, Werk- und Werklieferungsvertragsfragen
  • Baurecht sowie Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • allgemeines Zivilrecht (u. a. Verjährungsfragen, Abwehr-/Durchsetzung von Schadensersatz, Vermietung, Verpachtung u. a.)
  • Wettbewerbsrecht

Ansprechpartner:

 

Claudia Nolte
T  05971 4003-1600
E  claudia.nolte@kh-st-waf.de         

Roman Bergen
T  05971 4003-1500
E  roman.bergen@kh-st-waf.de

 

Friseure wehren sich gegen Schwarzarbeit

Das Thema Schwarzarbeit im Handwerk hat nicht immer etwas mit den Worten „Brauchen Sie eine Rechnung?“ zu tun. Was genau bedeutet „Schwarzarbeit im Handwerk“?

 Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) arbeitet schwarz, wer

  1. Dienst- oder Werkleistungen erbringt und diese Tätigkeit dem Arbeitsamt, Sozialamt, Finanzamt, der für Gewährung von Asylbewerberleistungen zuständigen Behörde, der Kranken-, Unfall-, Pflege- oder Rentenversicherung entgegen seiner Meldeverpflichtung verschweigt (Leistungsmissbrauch, Steuerhinterziehung) oder
  2. seine Tätigkeit entgegen seiner Verpflichtung nicht als Gewerbe angemeldet hat oder eine erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat oder
  3. ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Nach Schätzungen von Fachleuten entgeht dem Handwerk in Deutschland jährlich ein Umsatz von rund drei Milliarden Euro durch Schwarzarbeit.

Vom Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks, dem Zoll und der Gewerkschaft ver.di wurde im April 2016 ein Bündnis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung geschlossen.

Dennoch werden bei Überprüfungen unter anderem immer wieder Mindestlohnverstöße, das Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung sowie illegale Beschäftigung von Ausländern festgestellt. Leistungsmissbrauch kann häufig bei Friseuren ermittelt werden, die ohne Anmeldung eines (Reise-)Gewerbes über das Internet und durch Mundpropaganda Frisuren zu Dumpingpreisen anbieten. Um sich noch etwas Geld „nebenher“ zu verdienen, schneidet man in der eigenen Wohnung oder bei Hausbesuchen Freunden, Bekannten und Nachbarn die Haare. Nach und nach spricht sich die „günstige Dienstleistung“ herum und der Kundenstamm wird immer größer. Für die erzielten Einkünfte werden in der Regel dann auch keine Steuern und Abgaben abgeführt.

Wer gewerblich Dienstleistungen des Friseurhandwerks erbringt, ohne mit dem Friseurhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen zu sein oder ohne eine Reisegewerbekarte erworben zu haben, begeht Schwarzarbeit.

Zum Schutz aller eingetragenen Handwerksbetriebe führen wir regelmäßig Kontrollen durch und gehen Hinweisen von Innungsmitgliedern nach.

Haben Sie Fragen oder Hinweise?

Dann rufen Sie uns bitte an unter 05971 4003-1610 oder schreiben eine Mail an <link>friseurinnung-st@kh-st-waf.de.

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