Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchutzVO NRW für Friseursalons

In der ab dem 4. Mai 2020 geltenden Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) wurden auch Hygienestandards für Friseursalons veröffentlicht.

Die veröffentlichten Standards bilden nur die Verpflichtungen ab, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes und der CoronaSchVO NRW ergeben. Ggf. weitergehende Pflichten zum Infektionsschutz bzw. zur Hygiene aus anderen Rechtsvorschriften (z.B. Arbeitsschutzrecht) müssen ebenfalls und ggf. auch darüber hinaus beachtet werden.

Mitgliedsbetriebe  können die Standards in den "Mitgliederinformationen  Recht" auf den jeweiligen Homepages der Friseur-Innungen Steinfurt und Warendorf  herunterladen (exklusiver Zugang nur für Innungsmitglieder).

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